(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über handwerkliche Leistungen im Bereich Elektroinstallation und Elektrotechnik zwischen BSS Elektrotechnik (nachfolgend "Auftragnehmer") und dem Kunden (nachfolgend "Auftraggeber").
(2) Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
(3) Diese Bedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Auftraggeber, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt.
(1) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
(2) Ein Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch Beginn der Ausführung der beauftragten Leistung zustande.
(3) Kostenvoranschläge sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Wird ein verbindlicher Kostenvoranschlag gewünscht, ist dies gesondert zu vereinbaren.
(1) Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der schriftlichen Auftragsbestätigung bzw. dem Angebot des Auftragnehmers.
(2) Änderungen des Leistungsumfangs bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Auftragnehmer. Der Auftragnehmer ist berechtigt, technisch notwendige Abweichungen vorzunehmen, soweit diese dem Auftraggeber zumutbar sind.
(3) Bei Elektroinstallationen sind die anerkannten Regeln der Technik, insbesondere die VDE-Bestimmungen, maßgeblich.
(1) Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.
(2) Bei längerfristigen Aufträgen oder umfangreichen Arbeiten ist der Auftragnehmer berechtigt, Abschlagszahlungen entsprechend dem Leistungsfortschritt zu verlangen.
(3) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nicht anders vereinbart.
(4) Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz bei Verbrauchern bzw. 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz bei Unternehmern zu verlangen.
(1) Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass alle Voraussetzungen für die ordnungsgemäße Durchführung der Arbeiten rechtzeitig geschaffen werden.
(2) Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer kostenlos Wasser, Strom und die erforderlichen Räumlichkeiten zur Verfügung.
(3) Der Auftraggeber hat den Zugang zum Arbeitsort sicherzustellen. Wartezeiten und zusätzliche Anfahrten, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, werden gesondert berechnet.
(1) Ausführungsfristen und -termine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart wurden.
(2) Bei Verzögerungen durch höhere Gewalt, Streik, behördliche Anordnungen oder andere vom Auftragnehmer nicht zu vertretende Umstände verlängern sich vereinbarte Fristen angemessen.
(3) Teilleistungen sind zulässig, soweit sie dem Auftraggeber zumutbar sind.
(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Leistung nach Fertigstellung abzunehmen, sofern keine wesentlichen Mängel vorliegen.
(2) Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn der Auftraggeber die Leistung nicht innerhalb von 12 Werktagen nach Fertigstellungsanzeige abnimmt und keine Mängel rügt, oder wenn er die Leistung in Gebrauch nimmt.
(3) Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.
(1) Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Leistung geht mit der Abnahme auf den Auftraggeber über.
(2) Gerät der Auftraggeber mit der Abnahme in Verzug, geht die Gefahr bereits mit dem Verzugseintritt auf ihn über.
(1) Für Mängel der Leistung haftet der Auftragnehmer nach den gesetzlichen Vorschriften.
(2) Die Gewährleistungsfrist beträgt bei Bauwerken und Arbeiten an Bauwerken 5 Jahre, bei sonstigen Werkleistungen 2 Jahre, jeweils ab Abnahme.
(3) Offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Abnahme, schriftlich anzuzeigen.
(4) Bei berechtigter Mängelrüge hat der Auftragnehmer das Recht zur Nacherfüllung. Er kann nach seiner Wahl den Mangel beseitigen oder eine neue Leistung erbringen.
(5) Die Gewährleistung entfällt bei unsachgemäßer Behandlung, fehlerhafter Installation durch Dritte, normaler Abnutzung oder bei Eingriffen durch nicht autorisierte Personen.
(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
(2) Für sonstige Schäden haftet der Auftragnehmer nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Bei leicht fahrlässiger Verletzung von Kardinalpflichten ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
(3) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
(1) Gelieferte Materialien und Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung Eigentum des Auftragnehmers.
(2) Der Einbau von Vorbehaltswaren erfolgt für den Auftragnehmer. Mit dem Einbau erwirbt der Auftragnehmer Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltswaren zu den übrigen Bestandteilen.
(1) Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
(2) Die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist nur wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zulässig.
(1) Verbrauchern steht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht zu.
(2) Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Auftragnehmer die Leistung vollständig erbracht hat und mit der Ausführung erst begonnen hat, nachdem der Verbraucher ausdrücklich zugestimmt und gleichzeitig seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung verliert.
(3) Nähere Informationen zum Widerrufsrecht ergeben sich aus der Widerrufsbelehrung, die dem Auftraggeber bei Vertragsschluss zur Verfügung gestellt wird.
(1) Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers zur Durchführung des Vertragsverhältnisses unter Beachtung der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der DSGVO.
(2) Nähere Informationen zur Datenverarbeitung finden sich in der Datenschutzerklärung.
(1) Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz des Auftragnehmers.
(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine wirksame Regelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Stand: März 2026